GRUND- UND MENSCHENRECHTE
(Vortrag)
In der Aufklärung wurde erstmals der Gedanke an Grundrechte ausformuliert, was in Österreich zur Aufhebung der Sklaverei, zur Beseitigung der Folter und anderen Entwicklungen führte. Wie haben sich die Grundrechte seither weiterentwickelt? Was hat es mit der 1948 erfolgten Erklärung der Menschenrechte auf sich? Welche Grundrechte garantieren Österreich und die EU? Wie kann man diese Rechte durchsetzen? Und wie kann jede*r selbst daran teilhaben?
Sie können gerne ein Informationsblatt im PDF-Format herunterladen.
Inhalte:
- Unterscheidung zwischen Grund-, Menschen- und Bürgerrechten
- erste Ansätze in der Antike und das Mittelalter
- die Aufklärung in Europa
- konkrete Reformen in Österreich seit Maria Theresia
- der Zweite Weltkrieg und seine Folgen
- die globale Differenzierung
Methoden: Vortrag, Fragen der Teilnehmer*innen, Diskussion
Dauer: 2 Kurseinheiten
Teilnehmer*innenzahl: offen
Zielgruppe: Personen mit Interesse an der Entwicklung der Grund- und Menschenrechte
Honorar: 120,00 €
Vorschläge für fakultative Exkursionen
Bei Interesse an diesem Vortrag kontaktieren Sie mich, bitte!