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GRUND- UND MENSCHENRECHTE

(Vortrag)


In der Aufklärung wurde erstmals der Gedanke an Grundrechte ausformuliert, was in Österreich zur Aufhebung der Sklaverei, zur Beseitigung der Folter und anderen Entwicklungen führte. Wie haben sich die Grundrechte seither weiterentwickelt? Was hat es mit der 1948 erfolgten Erklärung der Menschenrechte auf sich? Welche Grundrechte garantieren Österreich und die EU? Wie kann man diese Rechte durchsetzen? Und wie kann jede*r selbst daran teilhaben?

Sie können gerne ein Informationsblatt im PDF-Format herunterladen.


Inhalte:

Methoden: Vortrag, Fragen der Teilnehmer*innen, Diskussion

Dauer: 2 Kurseinheiten

Teilnehmer*innenzahl: offen

Zielgruppe: Personen mit Interesse an der Entwicklung der Grund- und Menschenrechte

Honorar: 120,00 €



Vorschläge für fakultative Exkursionen



Bei Interesse an diesem Vortrag kontaktieren Sie mich, bitte!